Clever in Rente – 2 a und 2 b, Ausscheiden vor der Rente

  • 02.09. - 06.09.2024
  • in Kiel
  • Seminar-Nr. Nord 325/24
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Krankheit/ Erwerbsminderung – Transfergesellschaft – Arbeitslosigkeit – Altersteilzeit

Fast die Hälfte der Beschäftigten wechselt nicht aus einem Job in die Rente. Ein Ausscheiden erfolgt oft überraschend über eineTransfergesellschaft, über Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung und ist ungeplant. Betriebliche Interessenvertretungen benötigen umfassende Kenntnisse zu diesen Themenfeldern, um notwendige Vereinbarungen abzuschließen und entsprechende Hilfestellungen geben zu können. Mit Altersteilzeit lässt sich der Weg in die Rente planen. In diesem Seminar wird mit starkem Bezug zur betrieblichen Praxis dargestellt, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und welche Fehler es zu vermeiden gilt.

  • Transfergesellschaft: Voraussetzungen, Dauer und Höhe der Leistungen
  • Arbeitslosigkeit: Melde- und Antragsfristen, Bezugsdauer und Höhe von ALG I, Sperrzeiten, Ruhenszeiten, Behandlung von Abfindungen
  • Altersteilzeit: Kurzüberblick zu Lage und Dauer
  • Krankheit: Überblick zu Anspruchsdauer und Höhe von Krankengeld sowie anschließendem Arbeitslosengeld (wg. Langzeiterkrankung)
  • Erwerbsminderung: Überblick zu den Voraussetzungen und zur Höhe der Erwerbsminderungsrente
  • steuerliche Auswirkungen von Entgeltersatzleistungen: Progressionsvorbehalt, Steuerklassenwahl

Ausgleich von Abschlägen und Wertguthaben

Ein Ausscheiden über den Ausgleich von Rentenabschlägen und Wertguthaben ist planbar und wird zunehmend nachgefragt. Bei der Zahlung einer Abfindung werden diese Instrumente besonders interessant. Wenn über sonstige Ausstiegswege kein Rentenbeginn erreicht wird, können Zeiten überbrückt werden und Einbußen bei der Rente reduziert werden. Betriebliche Interessenvertretungen sind zunehmend gefordert, Beschäftigte zu diesen Themen zu informieren und hierzu Vereinbarungen abzuschließen. In diesem Seminar werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man diese Modelle beim Berufsausstieg kombinieren kann, um Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden.

Zahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen:

  • Möglichkeiten und Höhe der Ausgleichszahlungen
  • Auswirkungen auf die Rentenhöhe
  • steuerliche Aspekte mit und ohne Abfindung

Wertguthaben:

  • Einsatzmöglichkeiten beim Übergang in die Rente
  • Schließen von Lücken bis zum Rentenbeginn
  • Erreichen einer Rente ohne Abschlag
Seminarzeiten:
1. Tag:
10.00 - 18.00 Uhr
2. - 4. Tag:
09.00 - 18.00 Uhr
5. Tag:
09.00 - 15.00 Uhr
Hinweis:

Teilnahmevoraussetzung: Teilnahme am Seminar „Clever in Rente 1“.

Die Teilnehmenden bekommen im Seminar Programme, um die entsprechenden Leistungen und Zahlungen zu berechnen. Für die Berechnungen bitte WLAN-fähige Laptops mit installiertem Microsoft Excel mitbringen (sofern vorhanden). Das Seminar ist auch für Teilnehmende ohne Erfahrung mit Excel geeignet!

Diese Veranstaltung wird mit 20 Stunden für die CDMP- Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional).

Referent: Werner Buber, Experte für Übergänge in die Rente

Freistellung

Für die Teilnahme an dieser Schulung besteht gem. § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H., § 179 Abs. 4 SGB IX, § 39 Abs. 1 PersVG M.-V., § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG, § 19 Abs. 3 MVG und vergleichbare Regelungen, § 49 Abs. 4 HmbPersVG, und vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze, § 16 MAVO, § 37 Abs. 2 BetrVG ein Anspruch auf Freistellung, Gehaltsfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Voraussetzung für die Teilnahme ist der ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrates. Dem Arbeitgeber sind die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder, die Termine und die zeitliche Lage rechtzeitig bekannt zu geben.

Bei Rückfragen zur Freistellung wenden Sie sich bitte an:

ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Tel.: 0431 / 6608 105

  • § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H.
  • § 179 Abs. 4 SGB IX
  • § 39 Abs. 1 PersVG M.-V.
  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 54 (1) BPersVG i.V.m. § 46 (1) BPersVG
  • § 19 Abs. 3 MVG u. vglb. R.
  • § 49 Abs. 4 HmbPersVG
  • u. vergleichb. Regelungen der LPersVG
  • § 16 MAVO
  • § 37 Abs. 2 BetrVG
Referent/en

Werner Buber

Veranstaltungsort

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Hotel Birke Kiel
Martenshofweg 8
24109 Kiel

Tel.: 0431-5331 0

Seminaranmeldung und -reservierung

Kosten:

Seminargebühr 1.290,00 €
zzgl. der Kosten von 1.068,00 € für Unterkunft und Verpflegung (VP)
bzw. 388,00 € Tagungspauschale (TP) des Tagungshotels

weitere Informationen zu den Seminarkosten

Die Seminargebühr von 1.290,00 € beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Seminarleitung, -durchführung und -organisation.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale sind direkt mit dem Tagungshaus per Rechnung abzurechnen. Bringen Sie bitte hierfür die von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit, die wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt haben. Preise unter Vorbehalt.

Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

ver.di-Forum Nord gGmbH
Kronshagener Weg 105
24116 Kiel
Fax: 0431 / 6608 161
info@verdi-forum.de

Änderungen vorbehalten. Ggfs. anfallende Kosten für Parkplätze sind zusätzlich und nicht in den Pauschalen enthalten.

Anmeldung:

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Reservierung:

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Fragen & Kontakt:

Für Rückfragen zu Reservierungen und zur Seminarorganisation stehen wir gerne telefonisch unter 0431 / 6608 161 und per E-Mail unter info@verdi-forum.de für Sie bereit.