Eigene BR-Mailadresse: Anspruch gestärkt – aber bitte datenschutzkonform! Veröffentlicht am 10. Juli 2025 in Meldungen
Gute Nachrichten für Betriebsratsmitglieder: Das LAG Niedersachsen hat entschieden (Az. 17 TaBV 62/24, Urteil vom 25.04.2025), dass einzelne BR-Mitglieder einen Anspruch auf eine eigene, personalisierte E-Mail-Adresse haben – auch ohne Beschluss des gesamten Gremiums.
Was heißt das konkret?
- Du darfst eine eigene dienstliche BR-Mailadresse verlangen, wenn du sie für deine BR-Aufgaben brauchst.
- Das stärkt deine unabhängige und vertrauliche Kommunikation.
- Der Arbeitgeber muss die nötige Technik bereitstellen (§ 40 BetrVG).
Wichtig: Die Nutzung muss datenschutzkonform erfolgen – private Postfächer dürfen nicht genutzt werden.
Aktueller Fall zeigt: Datenschutzfehler können teuer werden
Das LAG Hessen hat ein BR-Mitglied ausgeschlossen, weil es dienstliche Mails mit sensiblen Daten trotz Abmahnung an ein privates Postfach weitergeleitet hatte. Das Gericht sah darin einen groben Verstoß gegen Datenschutzpflichten. (Beschluss vom 10.3.2025, Az. 16 TaBV 109/24)
Fazit:
Du hast Anspruch auf professionelle BR-Kommunikation – aber bitte rechtssicher und datenschutzkonform.
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Quellen:
Hinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme von KI-gestützten Recherchediensten erstellt und redaktionell bearbeitet.