BR-Wahl-Fristen: Vorveröffentlichen von Wahlvorschlagsliste führt nicht zur Unwirksamkeit Veröffentlicht am 06. Mai 2025 in Meldungen

Wird die Wahlvorschlagsliste im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren des Betriebsrats vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bekannt gegeben, begründet dies noch nicht die Anfechtbarkeit der Wahl. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 27.11.2024 klargestellt.

 

Eine Zusammenfassung des BAG Urteil findest du beim: Bund-Verlag

 

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